Der Lehrer/Therapeut haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die er
schuldhaft verursacht hat und die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Zur Absicherung
berechtigter Schadensersatzansprüche unterhält der Yogalehrer deshalb eine
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bis zu einer Deckungssumme von
z.B. 6.000.000,00 €.
Bitte geben Sie dem Yogalehrer über körperliche Beeinträchtigungen bescheid.
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